Fragwürdiger Umgang mit Daten Minderjähriger: Instagram zu Rekordstrafe verdonnert | Investing.com

2022-09-09 21:19:58 By : Ms. Ada Chen

Versuchen Sie es noch einmal mit einem anderen Suchbegriff

Dass große – zumeist US-amerikanische – Onlineplattformen einen oftmals tendenziell eher recht laxen Umgang mit Nutzerdaten pflegen, dürfte wohl inzwischen weitläufig bekannt sein, wurde dies doch in den vergangenen Jahren medial regelmäßig und durchaus ausgiebig thematisiert. Hierbei immer wieder stark im Fokus: die unter dem Schirm des Meta-Konzerns agierenden sozialen Netzwerke Facebook (NASDAQ:META ) und Instagram. Letzteres wurde nun von einem Gericht in Irland zu einer Rekordstrafzahlung in Höhe von €405 Millionen verdonnert. Und wieder einmal geht es um massive Verstöße gegen die geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Was die ganze Geschichte dieses Mal aber nochmals deutlich prekärer macht: Der Foto- und Videodienst soll die Privatsphäre minderjähriger Nutzer empfindlich verletzt haben…

Geschäftskonten für Minderjährige So ermöglichte es die Anwendung offenbar, dass User im Alter von 13 bis 17 Jahren ein Geschäftskonto eröffnen konnten. Dies wiederum hatte zur Folge, dass persönliche Daten der Minderjährigen, wie unter anderem Telefonnummern und Mailadressen, offengelegt wurden. Das Unternehmen sei somit der „Wahrung der Datenschutzrechte von Kindern als vulnerable Personen“ nicht nachgekommen, so die Anklageschrift der irischen Behörden. Meta ließ verlauten, dass man mit der Strafe nicht einverstanden sei und entsprechend Berufung gegen das Urteil einlegen werde. So nehme dieses – so die Aussagen eines Unternehmenssprechers gegenüber dem irischen Sender RTE – Bezug auf App-Einstellungen, die bereits vor „über einem Jahr aktualisiert“ worden seien. Man habe die Anwendung entsprechend bereits vor geraumer Zeit um neue Funktionen ergänzt, im Zuge welcher man der „Sicherheit von Teenagern“ und deren persönlicher Daten absolut gerecht werde. Die irische Datenschutzbehörde ließ indes verlauten, dass man in den kommenden Tagen weitere Details zum Urteil bekanntgeben werde.

Instagram soll es Minderjährigen ermöglicht haben, Geschäftskonten zu eröffnen.

Sollte sich die millionenschwere Strafe tatsächlich bestätigen, wäre dies – nach dem $739-Millionen-Bußgeld, zu welchem der Onlinehändler Amazon (NASDAQ:AMZN ) in Luxemburg im Juli 2021 verurteilt wurde – der zweithöchste Betrag, den EU-Datenschutzbehörden bislang aufgerufen haben. Bereits im September 2021 verpflichteten die irischen Datenschutzwächter den ebenfalls zum Meta-Konzern gehörenden Messenger-Dienst WhatsApp zu einer Strafzahlung in Höhe von €225 Millionen, im März dieses Jahres gesellte sich eine weitere Datenschutzklage gegen Meta und in der Folge eine €17-Millionen-Strafe hinzu.

Big Tech: EU zieht Daumenschrauben an Es lässt sich also festhalten, dass sich die großen Internetplattformen in der EU – nachdem sie sich hier jahrelang in vielerlei Hinsicht gewissermaßen an geltenden Regelungen „vorbeimogeln“ konnten – zunehmend mit Gegenwind konfrontiert sehen. Im Bereich des Datenschutzes, aber auch abseits davon. So hatten wir bereits Anfang Juli berichtet, dass das EU-Parlament unter anderem im Rahmen des Digital Services Acts und des Digital Markets Acts die Daumenschrauben der Big-Tech-Konzerne weiter anzieht.

Abschließend möchten wir Sie noch auf zwei Dinge hinweisen: Zum sind wir – wie Sie mit Sicherheit inzwischen schon mitbekommen haben – auch in den sozialen Netzwerken aktiv. Neben unserem Twitter-Profil führen wir unter anderem auch einen unterhaltsamen Instagram-Kanal. Auf diesem transportieren wir neben aktuellen Analyse-Inhalten und Statements unserer Geschäftsführer Philip Hopf und Philip Klinkmüller zu den unterschiedlichsten (Finanz-)Themen, auch stets eine ordentliche Portion Humor. Aber überzeugen Sie sich doch am besten selbst und schauen Sie einfach mal hier vorbei.

Zum anderen ist das Wertpapier des Meta-Konzerns selbstverständlich fest in unserem TECH33-Aktienpaket integriert und wird von uns entsprechend in einem festen Turnus analysiert. Und wie es der Zufall will, steht am heutigen Mittwoch die Analyse der Meta-Aktie auf dem Programm. Wir wollen an dieser Stelle natürlich nicht zu viel verraten, was wir aber vorwegnehmen können: Wir erwarten imminent nochmals größere Abstiege bei Meta, ehe es hier wieder auf der Oberseite weitergeht.

HKCM: Unsere Analyse. Ihr Handelserfolg.

Für mehr aktuelle Inhalte, Analysen und Prognosen klicken Sie hier!

Die Europäischen Zentralbank (EZB) hat gestern beschlossen, die Leitzinsen um 75 Prozentpunkte anzuheben. Damit stemmen sich die Währungshüter um EZB-Chefin Christine Lagarde mit...

Liebe Trader, noch vor wenigen Tagen hat sich der marktbreite S&P 500 Index in einem Abwärtstrend aufgehalten, hierbei reichten die Abschläge aber exakt an die letzte mögliche...

Den Gapclose schon zum Greifen nahe, wollte unser Dax zum Donnerstag einfach nochmal eine Runde spielen und drehte knapp vorm Ziel einfach nochmal eine Extrarunde.Handelsmarken für...

Wir möchten Sie gerne dazu anregen, Kommentare zu schreiben, um sich mit anderen Nutzern auszutauschen. Teilen Sie Ihre Gedanken mit und/oder stellen Sie anderen Nutzern und den Kolumnisten Fragen. Um jedoch das Niveau zu erhalten, welches wir wertschätzen und erwarten, beachten Sie bitte die folgenden Kriterien:

Diejenigen, die die oben genannten Regeln missachten, werden von der Webseite entfernt und können sich in der Zukunft je nach Ermessen von Investing.com nicht mehr anmelden.

Sind Sie sicher, dass Sie %USER_NAME% sperren möchten?

Dadurch werden Sie und %USER_NAME% nicht mehr in der Lage sein, Beiträge des jeweils anderen auf Investing.com zu sehen.

%USER_NAME% wurde erfolgreich zu Ihrer Sperrliste hinzugefügt.

Da Sie diese Person entsperrt haben, müssen Sie 48 Stunden warten, bevor Sie sie wieder sperren können.

Sagen Sie uns Ihre Meinung zu diesem Kommentar