Wolfratshauser (50) gerät mit 200 Gramm Marihuana in Kontrolle - zehn Monate Bewährung

2022-09-16 21:03:14 By : Ms. Megan Zhang

Eine Routine-Verkehrskontrolle hatte für einen Wolfratshauser (50) krasse Folgen. Der Mann wurde festgenommen und musste einige Wochen in Untersuchungshaft verbringen. „Für mich ist da eine Welt zusammengebrochen, das war eine Katastrophe“, sagt der gelernte Kfz-Mechaniker.

Wolfratshausen – Der Grund für die drastische Maßnahme: Auf dem Beifahrersitz hatte die Polizei einen Rucksack mit mehr als 200 Gramm Marihuana sowie einen aus Sechskantmuttern gebastelten Schlagring gefunden. Dieser Fund legte für die Gesetzeshüter den Verdacht nahe, dass sie es mit einem Fall von Drogenhandel in nicht geringer Menge in Verbindung mit einer Waffe zu tun hatten. Dafür sind als Mindeststrafe fünf Jahre Gefängnis vorgesehen. Im Laufe der Ermittlungen konnte der 50-Jährige diesen Verdacht entkräften. Deshalb musste er sich „nur“ wegen Handeltreibens und Besitzes von Betäubungsmitteln sowie Besitzes einer verbotenen Waffe vor Gericht verantworten.

Dort räumte der Angeklagte, wie schon in den Vernehmungen bei der Polizei, den Besitz zwar ein, bestritt jedoch, die Drogen weiterverkauft zu haben. Für die große Menge, die in seinem Auto gefunden wurde, lieferte der Mann eine ungewöhnliche Begründung. Wegen eines Tinnitus’ habe er starke Schlafprobleme, deshalb habe er das Betäubungsmittel regelmäßig vor dem Schlafengehen konsumiert. „Das Marihuana hat den Tinnitus auf ein erträgliches Maß reduziert. Das war nicht zum Wegdröhnen gedacht, sondern zum Einschlafen“, beteu

erte der Beschuldigte vor Gericht.

Die 200 Gramm seien sein Depot für ein Jahr gewesen. Mit den zudem bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellten 2,6 Gramm Kokaingemisch und 3,6 Gramm Speed habe er „nichts am Hut“. Das Zeug habe er von seinem Dealer „nur zum Probieren“ bekommen und vergessen, es zurückzugeben. Den „Schlagring“, den ein Freund gebastelt hatte, habe er nur mitgenommen, weil er das Gerät mit den beweglichen Muttern wie ein „chinesisches Fingerspiel“ zur Ablenkung gegen den Tinnitus nutzen wollte. Inzwischen hat der Mann gegen das Klingeln der Ohren ein anderes Mittel gefunden. „Seit der Haftentlassung mache ich autogenes Training. Das hilft mir sehr“, verriet der Angeklagte, der bis zu jenem Vorfall strafrechtlich nie aufgefallen war.

Richter Helmut Berger verurteilte den Wolfratshauser wegen Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln sowie dem Besitz einer verbotenen Waffe zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die er für zwei Jahre zur Bewährung aussetzte. Als Auflage muss der Verurteilte 2000 Euro an den Verein „Arbeit für Jugend“ zahlen.

Für ein Handeltreiben reichten dem Gericht die von der Staatsanwaltschaft angeführten Beweise nicht aus. Das in der Wohnung des Mannes gefundene Kleingeld konnte die Verteidigung mit dem Nebenjob des Angeklagten als Taxifahrer erklären. Und unbenutzte Druckverschlussbeutel allein machen auch noch keinen Dealer.