Dresden: Urteil in Dresden: Bewährung mit Daumenschrauben | Sächsische.de

2022-10-14 22:54:39 By : Mr. Vincent Hu

Schon als Jugendlicher ist ein heute 20-Jähriger nur knapp am Gefängnis vorbeigeschrammt. Das hielt ihn nicht ab, nun auch seine Freunde zu verletzen.

Dresden. Ein sinnloser Streit mit einem Taxifahrer und Dustin B. rastet derart aus, dass selbst seine Freunde ihn nicht beruhigen können. Plötzlich hat der 20-Jährige ein aufgeklapptes Taschenmesser in der Hand – und verletzt zwei Kumpels, die doch auf seiner Seite waren, erheblich. Die Ereignisse am frühen Morgen des 19. Dezember 2021 standen nun im Mittelpunkt des neuen Prozesses gegen Dustin B. am Amtsgericht Dresden.

Er hatte mit Freunden in einer Wohnung in der Luchbergstraße gefeiert. Dass schon das ein Verstoß gegen die Corona-Auflagen war – geschenkt. Was dann jedoch an jenem Sonntagmorgen geschah, war massiv. Gegen 3 Uhr wollten Dustin und andere die Heimreise antreten, betrunken und bekifft, wie sie waren. Zu neunt riefen sie zwei Taxis. Schnell saßen zwei Mädels und zwei Jungs im ersten Auto. Als sich dann noch ein weiterer hineinquetschte, war das zu viel für den Chauffeur. Er komplimentierte Nummer fünf hinaus – und der Ärger begann.

Nun mischte sich auch Dustin B. ein, der draußen auf das zweite Taxi wartete. Er rannte dem Fahrzeug nach, klopfte an die Scheibe, schimpfte los. Es folgte ein Wortgefecht mit dem Fahrer. B. muss in Rage gewesen sein. Es wurde lauter und aggressiver. B.s Freunde versuchten, ihn zu beruhigen. Doch der 20-Jährige rastete aus.

Plötzlich blutete einer der jungen Männer an der Hand und der andere schien einen Schlag in den Bauch bekommen zu haben. Doch auch der Schlag stellte sich als lebensbedrohliche Stichverletzung heraus. Sogar ein Stück Darm, so beschrieben es Zeugen, sei zu sehen gewesen. Der 21-Jährige war Monate krank und musste mehrfach operiert, unter anderem sein Darm ein Stück verkürzt werden.

Wie B. so schnell an das Messer gekommen war? Das konnte auch in der Hauptverhandlung von dem Jugendschöffengericht nicht aufgeklärt werden. Die Zeugen widersprachen sich. Dustin B. gab zu, dass er ein Messer in der Hand hatte. Er habe aber nicht zustechen wollen. Die Verletzungen seien, mehr oder weniger, aus einer Abwehrbewegung heraus geschehen, weil die Kumpels ihn am Hals angefasst hätten. Mehrfach entschuldigte er sich bei den Geschädigten.

Schwieriger als die Klärung der Schuldfrage war, wie der Heranwachsende dafür zu bestrafen ist. Das liegt etwa an B.s Äußerungen wie: "Ich trage immer ein Messer bei mir und das in dem Bewusstsein, dass ich weiß, was es kann." Man könnte das erschreckend ehrlich nennen und gleichzeitig erschreckend uneinsichtig.

Hinzu kommen frühere Verurteilungen. Die schwerste 2019. Da wurde Dustin B. unter anderem wegen Raubes, Körperverletzung, Drogendelikten und anderem zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, deren Bewährung noch andauert. Er ist nicht erst seit der Tat vom Dezember Bewährungsbrecher, er hatte sich zuvor schon lange nicht an die Bewährungsauflagen gehalten.

Unter anderem hat er weder seinen Schulabschluss nachgeholt noch eine Ausbildung begonnen. Auch Termine mit dem Bewährungshelfer schlug er aus. Zuletzt sei er nach Koblenz gezogen, wo er im Restaurant seines Vaters jobbte. Allein das wertete die Vorsitzende Richterin als "zarte Ansätze" dafür, dass bei B. ein Umdenken eingesetzt habe. Ihr fehle jedoch "ein Beweis".

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Das Gericht verurteilte den jungen Mann zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen. Darin enthalten ist auch das Urteil aus dem Jahr 2019. Allerdings ist noch nicht ausgemacht, ob das Urteil erneut zur Bewährung ausgesetzt wird. B. werde jetzt ein halbes Jahr die Gelegenheit bekommen, dem Gericht zu "beweisen", wie ernst er es meint.

Zu den Auflagen zählen unter anderem die Ableistung von 180 gemeinnützigen Arbeitsstunden, der Nachweis, eine Schulausbildung fortzusetzen oder eine Lehre anzufangen, und regelmäßige Termine mit einem Bewährungshelfer. Kommt Dustin B. seinen Auflagen im nächsten halben Jahr nicht nach, muss er für die zwei Jahre ins Gefängnis.

Verteidigerin Katja Reichel, die zuvor Zuchtmittel nach dem Jugendstrafrecht als ausreichende Strafe angesehen hatte, erklärte im Einvernehmen mit ihrem Mandanten sofort, das Urteil anzunehmen. Rechtskräftig ist die Entscheidung jedoch noch nicht, denn die Staatsanwältin erklärte zunächst keinen Rechtsmittelverzicht.

Sie hatte eine Jugendeinheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gefordert, in der auch das frühere Urteil enthalten sein soll. Ein solches Strafmaß hätte für B. in jedem Fall einen längeren Gefängnisaufenthalt bedeutet. Bewährungsfähig sind auch im Jugendstrafrecht nur Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.