Reifenwechsel: Radmuttern festziehen ist nicht verpflichtend

2022-07-22 18:55:09 By : Mr. Dennis xia

50 bis 100 Kilometer nach dem Reifenwechsel sollten die Radmuttern überprüft werden. Doch ist das wirklich Pflicht?

Wenn die Reifen abgefahren sind oder der Wechsel zwischen Sommer- und Winterreifen ansteht, haben Autofahrer zwei Optionen: Die Autoreifen selbst wechseln oder ab in die Werkstatt des Vertrauens. Entscheidet man sich für letztere Option, findet man in der Regel einen Hinweis – entweder auf der Rechnung oder als Aufkleber im Auto –, dass die Reifen nachgezogen werden müssen. Doch wie verbindlich ist das?

Dies sei für die Fahrsicherheit unerlässlich, betont der Reifenhersteller Continental auf seine Homepage. Grundsätzlich empfiehlt auch der ADAC nach 50 bis 100 Kilometern die Radmuttern zu überprüfen. Aus technischer Sicht ist der Hinweis jedoch nicht notwendig, wie Reifenexperte Ruprecht Müller erklärt: „Wenn die Radbefestigungen in Ordnung sind und beim Anziehen der Schrauben das richtige Drehmoment verwendet wurde, muss das Rad halten.“

Auch rechtlich ist es nicht verpflichtend, die Radmuttern nach dem Reifenwechsel nachzuziehen – daran ändert auch ein Hinweis auf der Rechnung oder im Auto nichts. „Löst sich ein Rad nach dem Werkstattbesuch, spricht der erste Anschein dafür, dass der Radwechsel nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde“, schreibt der ADAC. Schuld ist dann also die Werkstatt und nicht der Kunde. Eine Mitschuld kommt nur dann infrage, wenn dieser die Schrauben nicht nachziehen lässt, obwohl er Unregelmäßigkeiten beim Fahrverhalten bemerkt hat.

Entsprechend hatte auch das Oberlandesgericht München geurteilt und damit einem Autofahrer recht gegeben. Dieser hatte nach 100 Kilometern auf der Autobahn das linke Hinterrad verloren und von der Werkstatt Schadensersatz gefordert. Diese lehnte ab und erklärte, der Kunde sei schriftlich und mündlich deutlich darauf hingewiesen worden, dass er die Radmuttern nach 50 Kilometern überprüfen muss.

Das Landgericht München II folgte der Argumentation, stellt aber fest, dass die Schuld größtenteils (70 Prozent) bei der Werkstatt liegt. Der Autofahrer ging in Berufung und bekam vor dem Oberlandesgericht recht. Die Richter erklärten, dass die Werkstatt durch einen solchen Hinweis die Kontrolle der eigenen Arbeit nicht auf den Kunden übertragen dürfe.

Wer auf Nummer sichergehen will, um beispielsweise einen Fehler der Werkstatt auszuschließen, sollte dennoch nach 50 bis 100 Kilometern nach dem Reifenwechsel den Halt der Radmutter überprüfen.